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413/1996

Verkehrsverbot bei erhöhten Ozonkonzentrationen

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Zur Durchführung der §§ 40 a bis e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft sowie das Innenministerium mit Gemeinsamem Runderlaß von 5.7.1996 Hinweise und Anordnung gegeben. Der Gemeinsame Runderlaß ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 47 vom 26.7.1996, Seite 1163 unter der Gliederungsnummer 9220 inzwischen veröffentlicht.

Az.: III 154 - 00