In unseren Mitteilungen NWStGB Nr. 2/96, lfd. Nr. 51, vom 20.01.1996, ist der Geschäftsstelle bedauerlicherweise ein Schreibfehler unterlaufen. Der Durchschnittserlös für 1994 und der damit für das Jahr 1996 maßgebliche Grenzpreis beträgt nicht 15,3 Pf/kWh, sondern richtigerweise 15,13 Pf/kWh. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Az.: V/2 811-12/813-12