Die Geschäftsstelle bittet diejenigen Städte und Gemeinden, die über einen Kulturentwicklungsplan verfügen, um Zusendung eines Abdrucks an die Geschäftsstelle. Sofern dies wegen des Umfangs des Kulturentwicklungsplans oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, bitten wir zumindest um Mitteilung, daß ein Kulturentwicklungsplan verfügbar oder in Vorbereitung ist.
Az.: II/1 440