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117/1996

Kündigung der Fürsorgerechtsvereinbarung

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Der Landeswohlfahrtsverband Baden als überörtlicher Träger der Sozialhilfe hat mit Schreiben vom 19.12.1995 gem. §§ 30, 31 der Fürsorgerechtsvereinbarung die Kündigung der Vereinbarung zum 31.12.1996 erklärt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger teilt mit, daß das Landratsamt Aschaffenburg als Örtlicher Träger der Sozialhilfe die zum 31.12.1995 ausgesprochene Kündigung der Fürsorgerechtsvereinbarung zurückgenommen hat. Grund hierfür ist die bei den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger in Vorbereitung befindliche Empfehlung zur Auflösung der Fürsorgerechtsvereinbarung zum 31.12.1996

Az.: II 628-1