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235/1996

Arbeitsschutz

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Der Bund hat unverbindliche Auslegungshinweise zur Anwendung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist, erarbeitet. Diese liegen mittlerweile zur Anwendung der EU-Richtlinie "Bildschirmarbeitsplätze" und zur Anwendung der EU-Richtlinie "Manuelle Handhabung von Lasten" vor. Sie können direkt beim NWStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, angefordert werden.

Az.: I/1 047-11 wi/gt