Der Innenminister hat mit Runderlaß vom 07.08.1996 die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Lohn-, veranlagten Einkommensteuer und am Zinsabschlag für die Monate April bis Juni 1996 auf 2 241 389 922,85 DM festgesetzt. Dies sind 6,7 % weniger als der entsprechende Vorjahresbetrag. An den Berechnungsmodalitäten hat sich nichts geändert.
Az.: V-903-03