Der Geschäftsstelle sind die geplanten neuen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Abfallwirtschaft" des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) zugeleitet worden, die die bisherigen UVV "Müllbeseitigung" ablösen sollen. Mitgliedsstädte und -gemeinden, die die kommunale Abfallentsorgung mit eigenem Fuhrpark und eigenem Fachpersonal durchführen, können den Entwurf zu den neuen UVV "Abfallwirtschaft" bei der Geschäftsstelle des NWStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, anfordern.
Az.: IV/2 31-12 qu/gt