weiss

491/1996

UVV Abfallwirtschaft

Link kopieren

Der Geschäftsstelle sind die geplanten neuen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Abfallwirtschaft" des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) zugeleitet worden, die die bisherigen UVV "Müllbeseitigung" ablösen sollen. Mitgliedsstädte und -gemeinden, die die kommunale Abfallentsorgung mit eigenem Fuhrpark und eigenem Fachpersonal durchführen, können den Entwurf zu den neuen UVV "Abfallwirtschaft" bei der Geschäftsstelle des NWStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, anfordern.

Az.: IV/2 31-12 qu/gt