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423/1997

Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern

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Abrechnung für das 1. Quartal 1997

Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 1. Quartal 1997 folgende Fallpauschale:

Punktwert für:

- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.

- Laborleistungen 8,1 Dpf.

Gesamtvergütung:

Verwaltungsstelle Dortmund DM 2.903.286,41

Verwaltungsstelle Münster DM 4.150.097,96

KVWL DM 7.053.384,37

Behandlungsfälle:

Verwaltungsstelle Dortmund 24.598

Verwaltungsstelle Münster 36.778

KVWL 61.376

DM 7.053.384,37 : 61.376 Fälle = DM 114,92 Fallpauschale.

Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert.

Für die Abrechnung von Leistungen für das 4. Quartal 1996 betrug die Fallpauschale 115,36 DM.

Az.: I/3-857-2-1