Das Bundesministerium der Finanzen hat uns den Referentenentwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 1998 übersandt.
Durch die vorgesehene Verordnung soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz für den Fonds "Deutsche Einheit" - analog zu 1997 - auch für das Jahr 1998 in Anpassung an die für 1998 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer wie im Jahr 1997 um 11 v.H.-Punkte erhöht werden. Die Berechnung der Erhöhungszahl erfolgte aufgrund des Ergebnisses der Steuerschätzung im Mai 1997 für das Jahr 1998.
Az.: V/1-901-05