Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung beschlossenen Altbatterieverordnung (siehe hierzu auch die Mitteilungen des NWStGB vom 05.08.1997, Nr. 407) mit Änderungen zugestimmt. Die Geschäftsstelle wird die Mitgliedsstädte und -gemeinden umfassend über den Inhalt der verabschiedeten Altbatterieverordnung unterrichten, sobald die im Bundesrat verabschiedete Textfassung vorliegt.
Az.: IV/2 32-13 qu/sb