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65/1997

Teilnahmeberechtigung für Eurathlon 1997

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Die EU-Kommission hat den Kreis der Antragsberechtigten am Programm Eurathlon um Schulen und Hochschulen erweitert. Nach Mitteilung der Kommission ist der Kreis der Antragsberechtigten nunmehr wie folgt definiert:

"Bewerben können sich Sportorganisationen und Sportinstitutionen (Vereine, Verbände auf Landes- und Bundesebene, Dachorganisationen des Sports, Bildungseinrichtungen des Sports) sowie Einrichtungen der öffentlichen Sportverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Schulen und Hochschulen, die die Sportförderung zu ihren satzungsgemäßen Zielen zählen."

Az.: II/1 380-90