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86/1997

Musterverordnung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

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Die vorgenannte Musterverordnung (Stand: 21. November 1996) verweist auf Seite 11 in den Anmerkungen zur Präambel darauf, daß bezüglich der §§ 12 und 13 der Musterverordnung anstelle der Ermächtigungsgrundlage im Ordnungsbehördengesetz auch § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz als Ermächtigungsgrundlage in Betracht komme. Hierbei ist bei der Bezugnahme ein Fehler unterlaufen. Für die Regelung in § 12 der Musterverordnung kommt § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht. Der Verweis auf § 12 der Musterverordnung ist demzufolge in der Anmerkung zur Präambel zu streichen.

Az.: I/2-100-00