Bergheim und Kerpen haben die Einwohnerzahl von 60 000 überschritten und gelten deshalb von 1997 an als "große kreisangehörige Städte". Sie übernehmen die Zuständigkeit für Ausländer-, Gewerbe- und Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten, Unterhaltssicherung und Wohnungsbauförderung vom Erftkreis. Mit 25 000 Einwohnern als "mittlere kreisangehörige Stadt" gilt ab 1997 die Gemeinde Overath im Rheinisch-Bergischen Kreis. Overath erhält damit die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, Rechnungsprüfung und Wohnungswesen.
Az.: G/2 00-18