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29/1997

Neue Rechte für Kommunen im Kölner Raum

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Bergheim und Kerpen haben die Einwohnerzahl von 60 000 überschritten und gelten deshalb von 1997 an als "große kreisangehörige Städte". Sie übernehmen die Zuständigkeit für Ausländer-, Gewerbe- und Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten, Unterhaltssicherung und Wohnungsbauförderung vom Erftkreis. Mit 25 000 Einwohnern als "mittlere kreisangehörige Stadt" gilt ab 1997 die Gemeinde Overath im Rheinisch-Bergischen Kreis. Overath erhält damit die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, Rechnungsprüfung und Wohnungswesen.

Az.: G/2 00-18