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21/1997

Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Das am 1.8.1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz hat zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten insbesondere der kommunalrelevanten Vorschriften (§§ 50 ff. TKG) geführt. Die kommunalen Spitzenverbände haben daher eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung kommunaler Praktiker gebildet, die aus den Bereichen Recht, Technik, Straßenbau und Finanzen stammen. Es besteht die Absicht, kurzfristig - möglichst noch bis Ende Januar/Anfang Februar 1997 - eine Orientierungshilfe zu erarbeiten, um den Städten und Gemeinden eine praktische Hilfestellung bei der Anwendung des Telekommunikationsgesetzes an die Hand zu geben. Unter anderem soll ein Muster für das nach § 50 Abs. 3 TKG vorgesehene Zustimmungsverfahren des Wegebaulastträgers zu Verlegearbeiten von Telekommunikationslinien im öffentlichen Grund erstellt werden. Es ist vorgesehen, diese Arbeitshilfe mit

- dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation

- der Deutschen Telekom AG

- weiteren privaten Telekommunikationsdienst-Unternehmen und

- den kommunalen Spitzenverbänden

abzustimmen und als gemeinsame Empfehlung herauszugeben. Die Empfehlung wird allen Mitgliedskommunen unmittelbar nach Fertigstellung zugesandt werden.

Az.: III/2 760 - 09