Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik weist für die einzelnen Städte und Gemeinden im Rahmen des Berichts "Realsteuerhebesätze, Steuerkraftzahlen, Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen in Nordrhein-Westfalen" (zu beziehen unmittelbar über das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW, Postfach 101105, 40002 Düsseldorf, Bestell-Nr. L 283 9600) die Realsteuerhebesätze für die einzelnen Städte und Gemeinden sowie für die Kreisumlagehebesätze für das Jahr 1996 wie folgt aus:
Hier Tabelle einfügen gem. Muster von 1996
Az.: V/1-930-01