Gemäß § 8 Abs. 3 Schulverwaltungsgesetz ist die Teilung einer Schule in mehrere selbständige Schulen wie die Errichtung einer Schule zu behandeln. Die Geschäftsstelle bittet Schulträger, die über Erfahrungen bei der Teilung von Schulen verfügen, um eine kurze Mitteilung unter Angabe eines Ansprechpartners.
Az.: II/1 211-5