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316/1997

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe

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Der Begriff "Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf" ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.1969 festgelegt und betrifft die gem. § 25 Abs. 1 BBiG und § 25 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsgänge. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 Berufsbildungsförderungsgesetz obliegt es dem Institut für Berufsbildung, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen. Das aktuell vom Bundesinstitut für Berufsbildung vorgelegte "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Ausgabe 1996)" dokumentiert die Ergebnisse der Arbeiten zur Ordnung der beruflichen Bildung im nichtschulischen Bereich zum Stand 1. Oktober 1996.

Das Verzeichnis ist als Beilage Nr. 70 a zum Bundesanzeiger Nr. 70 vom 15. April 1997 veröffentlicht worden.

Az.: II/1 211-43