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137/1997

BGH: Stromeinspeisungsgesetz verfassungsgemäß

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Bereits in den NWStGB-Mitteilungen vom 20.11.1996, S. 399, hatte die Geschäftsstelle auf das Urteil des BGH vom 22.10.1996 (KZR 19/95) zur Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes hingewiesen. Der BGH lehnt ausdrücklich eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG zum Zwecke der Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab und stellt seinen Entscheidungsgründen insoweit folgenden Leitsatz voran:

"Die Belastung der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit der Pflicht, Strom aus erneuerbaren Energien zu festgelegten - den Wert des Stroms übersteigenden - Mindestpreisen abzunehmen, durch das Stromeinspeisungsgesetz hat keine Grundrechte der betroffenen grundrechtsfähigen Unternehmen verletzt."

In den Entscheidungsgründen führt der BGH u.a. insoweit folgendes aus:

bitte mit scanner einlesen Seite 21 oben bis Seite 41 unten.

Az.: V/2-811-00