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508/1997

Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW

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Nach dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW hat nun auch das Innenministerium mit Schreiben vom 09.09.1997 (Az.: III B 3 - 6/015-513/97) noch einmal ausdrücklich bestätigt, daß die Gemeinden im Rahmen des Förderverfahrens nicht für die Erteilung von ablehnenden Bescheiden zuständig sind. Die dafür zuständige Behörde ist auch nach Auffassung des Innenministeriums die jeweilige Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde. Die Unsicherheiten, die durch die "Arbeitserleichterungsinitiative" der Bezirksregierung Arnsberg (Verfügung vom 22. Juli 1997 - 54.2.7.30.8 -) ausgelöst worden waren, dürften damit ausgeräumt sein.

Az.: IV/1 24-20/24-40 de/sb