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482/1998

Abwasserabgabengesetz

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Mehrere Mitgliedsstädte und –gemeinden haben der Geschäftsstelle mitgeteilt, daß nach ihrer Auffassung es wenig Sinn macht, das Abwasserabgabengesetz in seiner jetzigen Struktur und Zielsetzung beizubehalten. Vor diesem Hintergrund bittet die Geschäftsstelle die Mitgliedsstädte und –gemeinden um Information dazu, welche Erfahrungen mit dem Abwasserabgabengesetz gemacht worden sind und ob dieses Gesetz weiterentwickelt oder sogar abgeschafft werden soll. Über eine Mitteilung bis zum 28. September 1998 wäre die Geschäftsstelle dankbar.

Az.: II 24-40-2