Der Bundestag hat mit der am 10.07.1998 erfolgten Zustimmung des Bundesrates das Zweite Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet. Eine Textfassung des Asylbewerberleistungsgesetzes kann bei Bedarf direkt bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Gemäß Art. 2 des Änderungsgesetzes soll das Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonates in Kraft treten. Nach Auskunft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes soll dies voraussichtlich am 01.09.1998 sein.
Az.: I/1 807