Das Ministerium für Inneres und Justiz hat die Geschäftsstelle auf einen hessischen Erlaß zur Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen vom 27.04.1998 wegen der Vergleichbarkeit der auch in Nordrhein-Westfalen bestehenden Problematik aufmerksam gemacht. Der Erlaß kann bei Bedarf direkt bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: I/1 101-01-3