Am 14.01.1998 hat sich der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat nunmehr auf eine Kleine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz geeinigt. Wesentlicher Inhalt der Kleinen Novelle ist insbesondere die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in deutsches Recht. Mit der Verkündung und dem Inkrafttreten des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes ist voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 1998 zu rechnen. Die Geschäftsstelle wird über den Inhalt des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes berichten, sobald die Textfassung bekannt ist.
Az.: II/2 60-02