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299/1998

Rahmenvertrag zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung

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Die Geschäftsstelle hat der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vorgeschlagenen Ergänzung von § 5 des Rahmenvertrages zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zugestimmt. § 5 soll nunmehr folgende Fassung erhalten: "Der Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber dem Leistungserbringer ist auf den doppelten Festzuschuß begrenzt".

Az.: I/1 857-1