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265/1998

Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle Richtlinien zur staatlichen Anerkennung der Beratungsstellen und der Ärztinnen und Ärzte als Beraterinnen oder Berater nach den §§ 8 und 9 SchKG in der Fassung vom 19. März 1998 zugeleitet, die mit Wirkung vom 01.01.1998 in Kraft treten. Das Verfahren zur Veröffentlichung dieser Richtlinien im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zwischenzeitlich eingeleitet. Nach der Veröffentlichung wird die zuständige Bezirksregierung das - wegen der bislang befristet ausgesprochenen staatlichen Anerkennung - erforderliche Anerkennungsverfahren durchführen.

Az.: III/2 827