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611/1998

Kulturgutsicherungsgesetz vom Bundesrat angenommen

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 1998 dem Kulturgutsicherungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Richtlinien der Europäischen Union über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verbrachten Kulturgütern in deutsches Recht umgesetzt.

Die Richtlinien sollen den Schutz nationalen Kulturguts auch nach Wegfall der Binnengrenzen im Wege eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Systems wechselseitiger Rückgabeansprüche sicherstellen. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist die Rückgabepflicht an den suchenden Mitgliedsstaat dann nicht vorgesehen, wenn der betreffende Gegenstand von dem um Rückgabe ersuchenden Land erst nach der Verbringung in das Bundesgebiet zum nationalen Kulturgut erklärt wurde.

Außerdem werden im Gesetz Regelungen zur Sicherung des Leihverkehrs mit ausländischen Kulturgütern getroffen.

Weitere Informationen können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle nachgefragt werden.

Az.: IV/2 404