weiss

629/1998

Vorläufiger Antragsstop für Finanzhilfen in Fördergebieten

Link kopieren

Die Investitions-Bank NRW hat die Nutzer des Beraterhandbuches NRW darüber in Kenntnis gesetzt, daß die z.Zt. vorliegenden Förderanträge für Finanzhilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW aus Gebieten der Landesaufgabe einschließlich der Tourismusfördergebietskulisse bereits jetzt die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, die der Landeshaushalt 1998 bietet. Nach den derzeitigen Planungen für den Haushalt 1999 zeichne sich eine nachhaltige Entspannung dieser Situation auch im kommenden Jahr nicht ab. Aus diesem Grund habe sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW veranlaßt gesehen, nicht zuletzt im Interesse der Planungssicherheit für die Investoren zum 1.10.1998 einen vorläufigen Antragsstop auszusprechen. Dieser Antragsstop gelte zunächst bis Ende 1998.

Az.: III 450 - 46