In der offiziellen Bekanntmachung des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 30.01.1998 zur Förderung des Sportstättenbaus (Ministerialblatt NW, S. 308) heißt es auf S. 315 unter Fußnote 5, Satz 2, fälschlich: "Überschreitungen sind förderungsschädlich". Richtig muß es heißen: "Überschreitungen sind förderungsunschädlich".
Eine entsprechende Berichtigung ist nunmehr im Ministerialblatt vom 17. September 1998, S. 1008, erfolgt.
Az.: IV/2 380-20/1