Die Stadt Schwerte prüft derzeit die Möglichkeit, die Sportstätten, welche seitens der Stadt an die Sportvereine gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrechts auszugestalten. Falls in einer Mitgliedskommune des NWStGB insoweit konkrete Erfahrungswerte vorliegen, wird gebeten, sich unmittelbar mit der Stadt Schwerte, Frau Hamann, (Tel.: 02304/104637) in Verbindung zu setzen.
Az.: IV/1-921-10/0