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253/1999

Sportstätten als Betrieb gewerblicher Art

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Die Stadt Schwerte prüft derzeit die Möglichkeit, die Sportstätten, welche seitens der Stadt an die Sportvereine gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrechts auszugestalten. Falls in einer Mitgliedskommune des NWStGB insoweit konkrete Erfahrungswerte vorliegen, wird gebeten, sich unmittelbar mit der Stadt Schwerte, Frau Hamann, (Tel.: 02304/104637) in Verbindung zu setzen.

Az.: IV/1-921-10/0