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65/1999

Absenkung des Wahlalters für Ausländerbeiratswahlen

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Mit Gesetz- und Verordnungsblatt NW vom 30.12.1998 ist eine Änderung des § 27 Abs. 3 Satz 1, Ziffer 1 Gemeindeordnung NW verkündet worden. Diese Änderung erfolgt als Artikel 3 des GFG (vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt NW, Nr. 55 vom 30.12.1998, S. 771).

Nach dieser Änderung sind alle Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben, wahlberechtigt.

Die Absenkung des Wahlalters gilt auch für das passive Wahlrecht, da § 27 Abs. 5 regelt, daß alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger der Gemeinde wählbar sind. Der Begriff "Wahlberechtigte" bezieht sich in diesem Zusammenhang auf § 27 Abs. 3 GO NW.

Az.: I/2 020-08-27