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111/1999

Fonds Deutsche Einheit - Erhöhungszahl für Gewerbesteuerumlage

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Nach der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (Bundesrats-Drucksache 960/98) erhöht sich der Landesvervielfältiger für die gemeindliche Finanzierung des "Fonds Deutsche Einheit" im Jahr 1999 um 9 v.H.-Punkte. Maßgebend waren die Steuerschätzergebnisse vom Mai 1998 für das Gewerbesteueraufkommen in 1999.

Az.: IV 932-03