Nach der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (Bundesrats-Drucksache 960/98) erhöht sich der Landesvervielfältiger für die gemeindliche Finanzierung des "Fonds Deutsche Einheit" im Jahr 1999 um 9 v.H.-Punkte. Maßgebend waren die Steuerschätzergebnisse vom Mai 1998 für das Gewerbesteueraufkommen in 1999.
Az.: IV 932-03