Mit Runderlaß des Finanzministeriums vom 28.10.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 1350) wird mitgeteilt, daß die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das III. Quartal 1998 auf
323 002 893 DM
festgesetzt wird.
Az.: IV-922-01