weiss

43/1999

Kapitalertragsteuer für kommunale Gebietskörperschaften

Link kopieren

Die Geschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat die Mitgliedsverbände des DStGB um Mitteilung gebeten, ob es im Zusammenhang mit der Veranlagung von Kommunen zur Kapitalertragsteuer für die Erträge aus Genußscheinen und stimmrechtslosen Vorzugsaktien Erkenntnisse gibt. Der Geschäftsstelle sind derartige Vorgänge aus Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. Sollte es dennoch entsprechende Probleme geben, so wird um kurze Mitteilung gebeten.

Az.: IV/1 921-00