In unseren Mitteilungen Nr. 24 vom 20. Dezember 1998 (S. 409/410) informierten wir Sie mittels einer Presseerklärung über ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NW, mit dem die Verfassungsbeschwerde der Stadt Gelsenkirchen gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 zurückgewiesen wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung (Veröffentlichungsfassung) ist bei der Geschäftsstelle nun eingegangen. Sie wird in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" in wesentlichen Auszügen abgedruckt. Bei Interesse kann die Veröffentlichungsfassung bei der Geschäftsstelle (Tel.: 0211/4587-221 – Frau Großhanten) angefordert werden.
Az.: IV-902-01/2