Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09.06.1999 im Rahmen des 1. Modernisierungsgesetzes § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes aufgehoben. Kommunale Abgabensatzungen sind demnach zukünftig nicht mehr genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer erstmalig oder erneut eingeführt werden soll. Nur noch derartige Satzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums.
Az.: IV/1 933-03