Städte und Gemeinden machen in zunehmendem Maße von den Möglichkeiten des Internet und seinen verschiedenen Diensten Gebrauch. Dies betrifft insbesondere die Ergänzung bzw. Ersetzung herkömmlicher schriftlicher oder fernmündlicher Kommunikation durch E-Mails. Dabei sind die gewählten Lösungen unterschiedlich: Teilweise gibt es eine zentrale Adresse für die gesamte Stadt- oder Gemeindeverwaltung, von der aus dann E-Mails im behördeneigenen Intranet weiter verteilt werden. Teilweise ist es aber auch möglich, Verwaltungsmitarbeiter über eigene E-Mail-Adressen unmittelbar zu erreichen.
Vor dem Hintergrund des geänderten Kommunikationsverhaltens sind Regelungen erforderlich, wie eine Verwaltung mit ankommenden und ausgehenden E-Mails zu verfahren hat. Die Geschäftsstelle geht davon aus, daß in den Kommunen entsprechende Dienstanweisungen und/oder Betriebsvereinbarungen existieren, und bittet zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs darum, daß der Geschäftsstelle solche Dienstanweisungen/Betriebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden wir in den Mitteilungen sowie im Intranet unseres Verbandes veröffentlichen.
Az.: IV/2 310-3