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628/1999

Kosten der Integrationshelfer

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Aufgrund wiederholter diesbezüglicher Anfragen von Mitgliedsstädten und -gemeinden teilt die Geschäftsstelle mit, daß eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu der Frage, ob die Kosten der sog. Integrationshelfer beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern vom Schulträger oder dem Träger der Sozialhilfe zu zahlen sind, noch nicht ergangen ist. Eine Rückfrage beim OVG hat ergeben, daß mehrere Verfahren zum einen bei dem für Schulrecht zuständigen Senat und zum anderen bei dem für Sozialhilferecht zuständigen Senat anhängig sind. Zur Vermeidung divergierender Entscheidungen erfolgt derzeit eine Abstimmung der Senate untereinander.

Sobald eine erste Entscheidung in dieser Sache vorliegt, wird die Geschäftsstelle hierüber unverzüglich berichten.

Az.: IV/2 211-38-3