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220/2000

Umstellung der DM-Beträge im Grundsteuergesetz auf Euro

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Mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz werden die DM-Währungsangaben in Steuergesetzen und -Verordnungen durch Euro-Beträge ersetzt. Die Umstellung der DM-Angaben im Grundsteuergesetz erfolgt für Steuerpflichtige und Gemeinden aufkommensneutral.

Die Währungsangaben in den §§ 15, 22, 28 und 42 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden im Verhältnis 2 DM : 1 Euro geglättet.

Az.: IV-931-00