Mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz werden die DM-Währungsangaben in Steuergesetzen und -Verordnungen durch Euro-Beträge ersetzt. Die Umstellung der DM-Angaben im Grundsteuergesetz erfolgt für Steuerpflichtige und Gemeinden aufkommensneutral.
Die Währungsangaben in den §§ 15, 22, 28 und 42 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden im Verhältnis 2 DM : 1 Euro geglättet.
Az.: IV-931-00