Von einer Mitgliedsstadt ist die Geschäftsstelle darüber informiert worden, daß die islamische Gemeinschaft Milli Görüs ihre Aktivitäten vor Ort in erheblichem Maße versucht auszudehnen. Dem kommt insofern Bedeutung zu, als im jüngsten Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 1999 die IGMG dahingehend qualifiziert wird, "daß sie ihre Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD richten und insofern ihre Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden geboten ist."
Es wird im Mitteilung gebeten, ob in den Mitgliedsstädten und -gemeinden des NWStGB ähnliche Aktivitäten festzustellen sind.
Az.: I 011-01