Mit Gesetz- und Verordnungsblatt NW Nr. 35 a vom 05.07.2000, S. 518 b, ist die ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde (Landeshundeverordnung – LHV NRW) verkündet worden. Die Verordnung ist am 06.07.2000 in Kraft getreten.
Wegen des Inhalts der Verordnung verweisen wir auf die Schnellbriefe 33, 34 und 36/2000.
Der NWStGB hat sich daraufhin gemeinsam mit dem Städtetag NRW an das federführende Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt, um die Erwartungen der Städte und Gemeinden gegenüber der Landesregierung hinsichtlich der Landeshundeverordnung darzustellen. In dem Schreiben wird auf die Vollzugsprobleme der örtlichen Ordnungsbehörden hingewiesen und sowohl eine Unterstützung in finanzieller Hinsicht wie auch durch eine zügige Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften angemahnt. Das Anschreiben ist im Intranet des NWStGB unter "Fachinformation und Service", Rubrik "Recht und Verfassung" unter dem Titel "Landeshundeverordnung – Erwartungen der Städte und Gemeinden" abrufbar.
Az.: I/2 100-00/2