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407/2000

Umfrage zu abweichenden Gebührensätzen

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Nach Artikel 7 des Ersten Modernisierungsgesetzes (SGV NW 1999, S. 386 ff.) können die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen nach dem Gebührengesetz NRW erfaßt sind, eine Gebührenordnung (Satzung) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

Die Geschäftsstelle bittet die Mitgliedskommunen, die bereits Entsprechendes durchgeführt haben, um kurze Mitteilung der getroffenen Regelungen.

Az.: IV/1-941-00