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46/2000

Abrechnung von Pauschalen nach § 9 Landesaufnahmegesetz

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Wir möchten auf eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des VG Köln vom 18.10.1999 hinweisen. Auf den Seiten 6 ff. des Urteilsumdrucks beschäftigt sich die Kammer mit dem Problemkreis, ob die in § 9 Abs. 3 des Landesaufnahmegesetzes genannten Fristen Ausschlußfristen oder gesetzliche Fristen seien. Die Kammer verneint dies mit überzeugenden Argumenten. Das Urteil ist im Intranet des NWStGB, Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, veröffentlicht. Mitglieder ohne Zugangsmöglichkeit zum Intranet können es direkt bei der Geschäftsstelle anfordern.

Az.: I/1 808