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376/2000

Straßenreinigungsgebühren für jüdischen Friedhof

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Eine Mitgliedsstadt hat jetzt gegenüber der Geschäftsstelle die Frage aufgeworfen, ob die rechtlich an sich vorgesehene Veranlagung jüdischer Friedhöfe zu Straßenreinigungsgebühren gegenüber den jüdischen Gemeinden durchgesetzt werden sollte. Als Alternative hierzu käme die Begleichung der Gebühren durch Bund bzw. Land in Betracht, die nach einem Abkommen aus dem Jahr 1956 für die Betreuung und Pflege der jüdischen Friedhöfe im Bundesgebiet aufkommen. Denkbar wäre überdies, seitens der Kommune im Wege der Ermessensabwägung bzw. einer Billigkeitsmaßnahme von einer Gebührenerhebung abzusehen.

Die Geschäftsstelle bittet die Mitgliedskommunen, über etwaige Erfahrungen mit der Thematik zu berichten.

Az.: III/1 642 - 33/3