Die Geschäftsstelle hatte in der Mitteilung Nr. 280/2000 vom 20.05.2000 darauf hingewiesen, daß durch das am 13.04.2000 verabschiedete 2. Modernisierungsgesetz sich die Vorschriften über die Zusammensetzung der Schulausschüsse (§ 12 Schulverwaltungsgesetz) erneut ändert.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß diese Neuregelung erst zum 1. Januar 2001 in Kraft tritt.
Az.: IV/2 211-4/1