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120/2000

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

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Der Haushalts- und Finanzausschuß des Landtags Nordrhein-Westfalen hat auf seiner jüngsten Sitzung am 10.02.2000 der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,48 DM auf 0,52 DM zugestimmt. Damit entsprach er einer langjährigen Forderung des NWStGB. Die Erhöhung tritt voraussichtlich zum 01.03.2000 nach Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung in Kraft.

Az.: I/1 041-13