In den Mitteilungen des NWStGB vom 05.02.2000 Nr. 87, S. 38 f. hatte die Geschäftsstelle über ein Urteil des OVG NRW vom 24.11.1999 (Az.: 9 A 5913/96) berichtet, in welchem das OVG NRW erstmalig anerkannt hat, daß Planungskosten für nicht gebaute und nicht in Betrieb genommene Abfallentsorgungsanlagen auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 LAbfG NRW über die Abfallgebühren abgerechnet werden können. Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, daß durch das OVG NRW nicht das Verfahren mit dem Az.: 9 A 5913/96, sondern das Verfahren mit dem Az.: 9 A 6065/96 das Leitverfahren bildet. Vor diesem Hintergrund sollten Anforderungen des Urteils vom 24.11.1999 beim OVG NRW unter dem Aktenzeichen des Leitverfahrens 9 A 6065/96 erfolgen.
Az.: II/2 33-10