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467/2001

Anpassung der Gemeindekassenverordnung an den Euro

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Durch Runderlaß des Innenministeriums vom 17.04.2001 (Ministerialblatt NRW 2001, S. 780) werden die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Gemeindekassenverordnung wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 zu § 7 wird die Bezeichnung "DM" durch die Bezeichnung "EUR" ersetzt.

2. In Nummer 1 zu § 15 wird der Betrag "100,-- DM" durch den Betrag "50 EUR" ersetzt.

3. Die durch diesen Erlaß geänderten Bestimmungen sind – soweit nicht vorab eine Regelung durch Einzelerlaß getroffen wurde – erstmals für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.

Az.: IV/1-950-00