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498/2001

Einweg-Pfand gescheitert

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In den Mitteilungen des StGB vom 05.03.2001 (Nr. 168, S. 88) und vom 05.04.2001 (Nr.241, S. 131) war darüber berichtet worden, daß die Bundesregierung ab dem 01. Januar 2002 ein Zwangspfand für ökologisch nicht vorteilhafte Einwegverpackungen für Getränke durch Änderung der geltenden Verpackungsordnung einführen wollte. Der Bundesrat hat die Einführung eines solchen Zwangspfandes abgelehnt. Mit der Ablehnung stellt sich nunmehr die Frage, ob die Regelungen zur Pfandpflicht aus der geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV; BGBl. I 1998, S. 2379, BGBl. 2000, S. 1344) zur Anwendung kommen (§§ 8, 9 VerpackV) oder eine anderweitige Lösung gefunden wird. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.

Az.: II/2 32-12-1