Mit Runderlaß vom 25.04.2001 – KomF 1112-6-IV B 3 – (MBl. NRW vom 31.05.2001, S. 629) wird die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das I. Quartal 2001 auf 338.757.412 DM festgesetzt. Auf die Gemeinden wird dieser Betrag entsprechend dem gültigen Verteilungsschlüssel verteilt.
Az.: IV-922-01