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448/2001

Tierschutz in der Landesverfassung

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Mit Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Nr. 22 vom 19.07.2001 ist das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 verkündet worden. Mit Artikel 1 dieses Gesetzes wird der Tierschutz in der Landesverfassung NRW verankert.

1. Artikel 7 Abs. 2 Landesverfassung wird wie folgt gefaßt:

"(2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung."

2. Artikel 29a Abs. 1 wird wie folgt gefaßt:

"(1) Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

Az.: I/2 105-00